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Vorsorgevollmacht

Definition

Notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht, die eine Person ermächtigt, im Ernstfall (z. B. Demenz, Pflegebedürftigkeit) für den Vollmachtgeber zu handeln. Für Immobilienverkäufe muss die Vollmacht ausdrücklich auch 'Grundstücksgeschäfte' umfassen und öffentlich beglaubigt sein (§29 GBO).

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